Unsere Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII / KJSG (§§ (§§27, 24, 35, 35a, 41, sowie § 13). Die Finanzierung erfolgt gemäß der Leistungs- und Entgeltvereinbarung und der Nebenkostenrichtlinie des Landkreises Oberhavel.
Einen schädlichen Suchtmittelkonsum entwickelt haben
Kein geregeltes Leben mehr führen können
Die Schule oder eine Berufsausbildung abgebrochen haben
Unter starken familiären Konflikten leiden
In einem instabilen Umfeld leben, das keinen Ausstieg aus der Sucht ermöglicht
Abstand vom bisherigen Freundeskreis benötigen
Mit zusätzlichen Belastungen wie Doppeldiagnosen oder delinquentes Verhalten konfrontiert sind
*Zur besseren Übersichtlichkeit und sprachlichen Vereinfachung verwenden wir auf dieser Seite den Begriff „junge Menschen“. Dieser schließt ausdrücklich alle Jugendlichen unabhängig von ihrem Geschlecht mit ein.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt in mehreren Schritten:
1. Platzanfrage: Die Aufnahme wird durch das zuständige Jugendamt beantragt. Hierfür benötigen wir eine schriftliche Platzanfrage mit einer Epikrise, Sozialbericht, Berichten vorangegangener Hilfen und eine Kopie des letzten Zeugnisses des jungen Menschen.
2. Prüfung der Unterlagen: Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir, ob der junge Mensch in das aktuelle Gruppengefüge unserer Einrichtung passt
3. Informationsveranstaltung: Wenn die Prüfung ein positives Ergebnis aufzeigt, wird ein Termin für eine Informationsveranstaltung vereinbart, bei der sowohl der junge Mensch, als auch die Erziehungsberechtigten die Einrichtung kennenlernen können
4. Geplante Aufnahme: Wenn der junge Mensch und die Erziehungsberechtigten die Aufnahme bei uns in der Einrichtung bestätigen, wird der Aufnahmeprozess vorbereitet.
Vor der Aufnahme eines jungen Menschen wird eine medizinische Entgiftung sein, um einen nahtlosen Übergang in die stationäre Betreuung zu gewährleisten.
Ebenso muss zur Aufnahme eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegen.
Unsere Arbeit basiert auf einem integrativen Ansatz, bei dem die Bedürfnisse jedes einzelnen jungen Menschen individuell berücksichtigt werden. Dies umfasst sowohl psychologische Betreuung als auch soziale und pädagogische Unterstützung. Wir bieten intensive therapeutische Begleitung durch ein erfahrenes multiprofessionelles Team und ermöglichen den jungen Menschen, ihre Alltagskompetenzen wieder zu erlangen.
Unterbringung und Betreuung
Unsere Einrichtung bietet eine strukturierte und individuelle Betreuung für bis zu 42 junge Menschen.
Im Wohnhaus erfolgt die Unterbringung in Doppelzimmern, jedes ausgestattet mit einem eigenen Bad (Dusche/WC), um den jungen Menschen Privatsphäre und gleichzeitig gemeinschaftliches Umfeld zu ermöglichen.
4 Bezugsgruppen: Jede Gruppe wird durch ein Team von drei pädagogischen Fachkräften sowie einer therapeutischen Fachkraft intensiv begleitet, die eng mit den jungen Menschen zusammenarbeiten, ihre Entwicklung fördern und eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen
Individuelle Betreuung: Durch diese kleine Gruppengröße können wir sicherstellen, dass jeder Jugendliche die notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung erhält, die er für seinen Entwicklungsprozess benötigt
Diese enge Betreuung und die strukturierte Unterbringung bieten eine optimale Grundlage für die positive Entwicklung der jungen Menschen, die im Fokus unserer Arbeit steht.
Zu Beginn der Maßnahme wird innerhalb der ersten drei Monate eine Kontaktpause zwischen den jungen Menschen und ihrer Familie eingehalten. Diese Maßnahme dient dazu, dem jungen Menschen zu ermöglichen, sich in der Einrichtung stabil einzugewöhnen und erste Schritte in der persönlichen Entwicklung zu gehen. Gleichzeitig erhalten die Eltern die Gelegenheit, zur Ruhe zu kommen und sich auf ihre eigene Situation zu konzentrieren. Ausgenommen von dieser Kontaktpause sind Feste/ Veranstaltungen, sowie thematische Elterntage, die regelmäßig in der Einrichtung stattfinden und als Teil der Elternarbeit vorgesehen sind. Außerdem können sich die Erziehungsberechtigten jeder Zeit telefonisch bei den Bezugsbetreuer:innen nach dem Befinden/ der Entwicklung ihres Kindes erkundigen
1. Motivationsphase: Zu Beginn der Maßnahme. Ziel: Ankommen in der Einrichtung, Struktur verinnerlichen, nur Briefkontakt mit der Familie
2. Stabilisierungsphase: bereits Erlerntes „stabil“ anwenden, Erprobungsbeurlaubungen zur Familie (1x im Monat), regelmäßige Telefonate mit der Familie und Freunden
3. Ablösephase: Förderung der Selbstständigkeit, eigenes Einzelzimmer, gemeinsame Küche und Wohnzimmer, Selbstverpflegung, Haushaltsführung, Bewerbungstraining, Umgang mit Finanzen, etc.
Unsere Einrichtung verfolgt das Ziel, den jungen Menschen nicht nur eine sichere Unterkunft zu bieten, sondern ihnen aktiv zu helfen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dies umfasst die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben außerhalb der Einrichtung.
Unsere langjährige Erfahrung und unser spezialisiertes Angebot bieten den jungen Menschen, die oft mehrere Hilfeangebote hinter sich haben, eine Chance auf Veränderung. Wir verstehen uns als Partner der Jugendämter und arbeiten eng zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung für die jungen Menschen zu gewährleisten.
Unsere Einrichtung bietet ein umfassendes Therapie- und Unterstützungsangebot, das auf die individuellen Bedürfnisse suchtmittelabhängiger junger Menschen abgestimmt ist:
Unser Team setzt sich aus Erzieher:innen, Sozialarbeiter:inne, Psycholog:innen, Lehrer:innen und Ausbilder:innen zusammen , die gemeinsam die sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung der jungen Menschen gewährleisten.
Einbindung und Unterstützung der Familien Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit, um den nachhaltigen Erfolg der Maßnahme zu sichern.
Wir bieten:
Monatliche Elternbesuchstage, um den Austausch zu fördern und die Eltern aktiv in den Entwicklungsprozess ihrer Kinder einzubinden.
Themenorientierte Elterntage mit Vorträgen und Gesprächsrunden, um Wissen zu vermitteln und den Dialog zwischen Eltern und Fachkräften zu intensivieren
Regelmäßige Telefonate sowie Elterntherapiegespräche, um die Familie in den Prozess der Stabilisierung und Veränderung miteinzubeziehen
Individuelle Vor- und Nachbereitung von Erprobungsbeurlaubungen, die den jungen Menschen ermöglichen, sich schrittweise in das Familienumfeld reintegrieren zu können.
Wir bieten den jungen Menschen ein breites Spektrum an Freizeitmöglichkeiten, die die persönliche und soziale Entwicklung fördern:
Freizeitangebote können je nach Entwicklungsphase auch außerhalb der Einrichtung stattfinden zum Beispiel durch die Mitgliedschaft in einem nahegelegenen Fußballverein oder der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Tagesstruktur ist klar gegliedert, um den jungen Menschen Sicherheit und Orientierung zu bieten:
Regelmäßige Mahlzeiten: Frühstück, zweites Frühstück, Mittagessen, Kaffee, Abendessen
Eingewöhnungsprozess: Unterstützung des jungen Menschen beim Übergang in die Schule oder Ausbildung, mit intensiver Begleitung in den ersten sechs Wochen.
Schule/ Ausbildung: Beginn um 8.05 Uhr bzw. in der Ausbildung je nach eingeteiltem Dienst mit einem strukturierten Schul- oder Ausbildungsablauf
Nachmittags: Gruppentherapien, Freizeitangebote und abends nach dem Abendessen Abendrunden in den Bezugsgruppen, Zimmerreinigung, Freizeitangebote.
Schul- und Berufsausbildung:
Schule: anerkannte Ersatzschule mit dem Ziel des Schulabschlusses bis zur 10. Klasse
Berufsausbildung: Fachpraktiker Küche (Beikoch). Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass die 10-jährige Schulpflicht erfüllt ist.
Wir bieten den jungen Menschen, nach Absprache mit Ihnen, gezielte Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Nachsorgeträger oder einem eigenen Wohnraum. Darüber hinaus unterstützen wir die jungen Menschen aktiv beim Bewerbungstraining, der Job- oder Ausbildungssuche sowie bei der Anmeldung bei der Agentur für Arbeit. Zudem stehen wir den jungen Menschen bei der Beantragung von relevanten Leistungen unterstützend zur Seite.
Die medizinische Versorgung wird gewährleistet. Bei Bedarf erfolgt eine Anbindung an die KJPP (Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis) im Ukrb Neuruppin. Darüber hinaus stellen wir die hausärztliche Versorgung sicher und kümmern uns auch um zahnärztliche, gynäkologische und andere notwendige medizinische Behandlungen.
Selbstverständlich arbeiten wir nach Bedarf eng mit den sozialen Diensten der Justiz zusammen.
Diese umfassende Betreuung und enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie regelmäßige Rückmeldungen an das Jugendamt gewährleisten eine erfolgreiche und nachhaltige Unterstützung der jungen Menschen auf ihrem Weg zu Selbstständigkeit und Stabilität.