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Buchholzer Weg 1 - 16775 Gransee / OT Seilershof

Informationen für Betroffene

Aufnahmebedingungen für unsere Jugend- und Suchthilfeeinrichtung

Wir nehmen Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren auf, die durch Drogenkonsum dermaßen gefährdet sind, dass

Sie keinem geregelten Alltagsleben nachgehen können

Schulbesuch oder Berufsausbildung abgebrochen wurde bzw. gefährdet ist

Konflikte im Elternhaus/in der Familie vorhanden sind und sich verschärfen

Das Umfeld (Schule, Berufsausbildung, Eltern, Freunde) keine Stabilität mehr für einen Ausstieg aus dem Drogenkonsum geben kann

Weitere Belastungen wie Doppeldiagnosen (Sucht/Psychosen) oder Straffälligkeit aufgetreten sind

Verschiedene, frühere Angebote und Formen der Jugendhilfe bisher keinen Erfolg brachten.

stationäre Jugendhilfeeinrichtung Brandenburg
schnelle Schadstoffbehandlung und Bekämpfung

Jeder Jugendliche ist willkommen, dem bewusst geworden ist, dass er durch seinen problematisch geworden Drogenkonsum keinem geregelten Leben in der Schule/Beruf und zu Hause nachgehen kann.

Eltern oder Jugendliche können sich Hilfe bei ihrem zuständigen Jugendamt oder in Suchtberatungsstellen holen. Durch einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung'' (§ 34 SGB VIII) ist von den Eltern bzw. von den Jugendlichen selbst (bei Volljährigkeit: § 41 SGB VIII) beim zuständigen Jugendamt die Kostenübernahme für die BALANCE gGmbH zu beantragen.

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