Juni 2020: Fahrten nach Hause unter Auflagen wieder möglich

Jugendliche, die aufgrund ihrer Entwicklungsphase in der Vergangenheit nach Hause fahren konnten,

haben diese Möglichkeit nun wieder. Durch die Eltern ist darauf zu achten, dass die Hygienebestimmungen (Mund-Nasenschutz, Abstand halten) eingehalten sowie die Kontaktlisten ausgefüllt und nach der Beurlaubung wieder mit in die Einrichtung zurückgebracht werden. Für die Jugendlichen, die wegen ihrer „Phasenzugehörigkeit“ nicht beurlaubt werden können, besteht die Möglichkeit, dass die Eltern an einem vorgegebenen Tag und unter Einhaltung des Hygienekonzepts der Einrichtung zu Besuch kommen können.

Besuche, Beurlaubungen oder andere Termin werden im Vorfeld direkt mit den Eltern abgestimmt.


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