Aufnahmebedingungen für unsere Jugend- und Suchthilfeeinrichtung

Wir nehmen Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren auf, die durch Drogenkonsum dermaßen gefährdet sind, dass

  • Sie keinem geregelten Alltagsleben nachgehen können
  • Schulbesuch oder Berufsausbildung abgebrochen wurde bzw. gefährdet ist
  • Konflikte im Elternhaus/in der Familie vorhanden sind und sich verschärfen
  • Das Umfeld (Schule, Berufsausbildung, Eltern, Freunde) keine Stabilität mehr
    für einen Ausstieg aus dem Drogenkonsum geben kann
  • Weitere Belastungen wie Doppeldiagnosen (Sucht/Psychosen) oder
    Straffälligkeit aufgetreten sind
  • Verschiedene, frühere Angebote und Formen der Jugendhilfe bisher keinen Erfolg brachten.

Jeder Jugendliche ist willkommen, dem bewusst geworden ist, dass er durch seinen problematisch geworden Drogenkonsum keinem geregelten Leben in der Schule/Beruf und zu Hause nachgehen kann.

Eltern oder Jugendliche können sich Hilfe bei ihrem zuständigen Jugendamt oder in Suchtberatungsstellen holen. Durch einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung'' (§ 34 SGB VIII) ist von den Eltern bzw. von den Jugendlichen selbst (bei Volljährigkeit: § 41 SGB VIII) beim zuständigen Jugendamt die Kostenübernahme für die BALANCE gGmbH zu beantragen.

Interessierte Jugendliche schreiben einen Aufnahmeantrag mit Lebenslauf an die Einrichtung und erhalten einen Termin für ein Informationsgespräch in unserem Haus.